Sichere Bonitätsprüfung vor Abschluss des Vertrages

Die Bonität von Privatpersonen und Unternehmen erhält eine immer größer werdende Bedeutung. Dies hatte auch Gerda K. erkannt, als sie sich mit ihrer kleinen Firma als Unternehmensberaterin selbständig machte. Im Rahmen der Existenzgründung besuchte sie zahlreiche Seminare, auf denen auch das Thema Forderungsmanagement angesprochen wurde. Rasch hatte Gerda K. begriffen, wie wichtig solvente Geschäftspartner und Kunden sind. Sie wusste auch, dass sie nicht jeden Kunden selbst genau prüfen kann. Daher nutzte sie von Anfang an den Service der Bonitätsprüfung. Sie kann sich auf die Auskunft ihres externen Forderungsmanagements zu 100 Prozent verlassen. Sie schließt nur Verträge mit solventen Kunden und hat daher kaum finanzielle Ausfälle zu verzeichnen. Aber auch ein externer Dienstleister kann keine Krisen der Wirtschaft vorhersehen. Gerda K. nimmt aus diesem Grund die Möglichkeit der Verlustscheine in Anspruch.

Verlustschein für den Notfall

Ein Verlustschein kann auch im Vorfeld einer Insolvenz und bei allen anderen Zahlungskrisen Sinn machen. Denn ein Verlustschein ist 20 Jahre lang wirksam. Sobald der Schuldner sich wirtschaftlich erholt hat, kann er zur Kasse gebeten werden. Auch Gerda K. hat mittlerweile einige dieser Scheine in ihrem Portfolio. Diese Verlustscheine werden wie die Bonitätsprüfung vom externen Dienstleister betreut. Dieser beobachtet über einen langen Zeitraum die wirtschaftlichen Verhältnisse von Schuldnern und löscht die Scheine erst bei Zahlungseingang. Gerda K. hat den Kopf für ihr Kerngeschäft frei, weil sie sich auf die Verfolgung ihrer Forderungen durch ihr Forderungsmanagement verlassen kann.

Inkasso hilft bei Forderungsausfällen

Trotz einer positiven Bonitätsprüfung kann es zum Forderungsausfall kommen, wenn der Schuldner zahlungsunwillig ist. Die Dienstleistung Inkasso ist dann die beste Lösung um rasch und effektiv an ausstehende Zahlungen zu kommen. Der Dienstleister Inkasso verfolgt die solventen Schuldner bis zur vollständigen Zahlung aller Rechnungen. Er geht dabei im Auftrag von Gerda K. außergerichtliche und gerichtliche Wege bis hin zum Zwangsvollstreckung.